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LG Köln, 21.09.2020 - 32 O 194/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (6)
- autokaufrecht.info
Mangel vs. Verschleiß: Abgenutzte Sitze bei einem Neuwagen
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- IWW
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- BGH, 23.11.2005 - VIII ZR 43/05
Beweisvereitelung eines Gebrauchtwagenkäufers bei Beseitigung eines angeblich …
Auszug aus LG Köln, 21.09.2020 - 32 O 194/19
Normale Verschleiß-, Abnutzungs- und Alterungs-Erscheinungen sind nämlich aus dem Sachmangelbegriff auszuklammern (BGH, Urteil vom 23.11.2005 - VIII ZR 43/05= NJW 2006, 434). - BGH, 04.03.2009 - VIII ZR 160/08
Erforderlichkeit von "Regenerationsfahrten" bei Verwendung eines Dieselfahrzeugs …
Auszug aus LG Köln, 21.09.2020 - 32 O 194/19
Denn eine Kaufsache, die dem Stand der Technik gleichartiger Sachen entspricht, ist nicht deswegen nach § 434 Abs. 1 Nr. 2 BGB mangelhaft, weil der Stand der Technik hinter der tatsächlichen oder durchschnittlichen Käufererwartung zurückbleibt (BGH, Urteil vom 04.03.2009 - VIII ZR 160/08 = DS 2009, 272). - OLG Celle, 16.04.2008 - 7 U 224/07
Einordnung einer Leckage der Kraftstoffzuleitung im Motorraum als gewöhnlicher …
Auszug aus LG Köln, 21.09.2020 - 32 O 194/19
Ein "normaler" Verschleiß, den der Käufer erwarten und deshalb hinnehmen muss, liegt insbesondere dann vor, wenn Teile der erworbenen Sache üblicherweise einer stärkeren Abnutzung als die restlichen Teile dieser Sache unterliegen und in gewissen Zeitabständen einer regelmäßigen Überprüfung und Pflege sowie ggf. Erneuerung bedürfen (OLG Celle, Urteil vom 16.04.2008 - 7 U 224/07 zit. nach juris).